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Mehrfamilienhaus · WEG · Ladeinfrastruktur

Wallbox im Mehrfamilienhaus – warum ein Gesamtkonzept spätere Umbauten vermeiden kann

Eine einzelne Wallbox lässt sich oft relativ einfach ergänzen. Wenn später der zweite, fünfte oder zehnte Stellplatz laden soll, zeigt sich jedoch, ob Hausanschluss, Leitungswege, Kommunikation, Abrechnung und Lastmanagement von Anfang an zusammen gedacht wurden.

Skalierbar planen später erweitern
Lastgang messen Reserven kennen
Herstellerunabhängig passendes System
20-Sekunden-Kurzfassung

Der erste Ladepunkt sollte die spätere Erweiterung nicht verbauen.

In Mehrfamilienhäusern und WEGs lohnt sich ein gemeinsames technisches Grundkonzept: Anschlussleistung prüfen, bei Bedarf Lastgang messen, Ausbauziel festlegen und dynamisches Lastmanagement vorsehen. Dazu kommen Leitungswege, Kommunikation, Nutzerzuordnung und Abrechnung.

1 · Typischer Fehler

Heute eine Wallbox – morgen mehrere Einzellösungen

Oft beginnt Elektromobilität mit einem einzelnen Bewohner. Wird nur dieser Stellplatz betrachtet, entstehen schnell voneinander unabhängige Leitungs-, Steuerungs- und Abrechnungslösungen. Mit jedem weiteren Ladepunkt wird das Gesamtsystem schwieriger.

Technisch sinnvoller ist es, früh zu klären, wie viele Stellplätze langfristig elektrifiziert werden könnten. Nicht jeder Ladepunkt muss sofort gebaut werden – die Grundstruktur sollte eine spätere Erweiterung aber ermöglichen.

2 · Hausanschluss

Wie viel zusätzliche Leistung ist tatsächlich verfügbar?

Entscheidend ist nicht nur die Summe maximaler Ladeleistungen, sondern welche Leistung das Gebäude bereits benötigt und welche Verbraucher gleichzeitig auftreten. Bei größeren oder unübersichtlichen Bestandsanlagen kann eine Lastgangmessung reale Spitzen und Reserven sichtbar machen.

Unser Ansatz: Erst den Bestand und die reale Belastung verstehen, dann über Anschlussverstärkung und Ladeleistung entscheiden.
3 · Lastmanagement

Mehr Ladepunkte bedeuten nicht automatisch die Summe ihrer Maximalleistungen

Mit dynamischem Lastmanagement wird die verfügbare Ladeleistung an die aktuelle Gebäudelast angepasst und auf angeschlossene Fahrzeuge verteilt. Dadurch kann eine größere Zahl von Ladepunkten trotz begrenzter Anschlussleistung möglich sein.

Die Auslegung muss zum Nutzungsprofil passen. Fahrzeuge, die über Nacht stehen, benötigen nicht permanent maximale Leistung; bei Gewerbeflotten können dagegen Abfahrtszeiten und Prioritäten entscheidend sein.

4 · Infrastruktur

Leitungen, Datenverbindung und Platzreserven mitdenken

Ein skalierbares Konzept betrachtet nicht nur die Wallbox. Dazu gehören Kabelwege, Unterverteilungen, Schutz- und Schaltgeräte, Messkonzept, Kommunikation und Platz für spätere Erweiterungen. Gerade in Tiefgaragen kann eine vorbereitete Trassen- und Verteilstruktur spätere Eingriffe reduzieren.

5 · Abrechnung

Wer lädt wie viel – und wer bezahlt?

Früh sollte geklärt werden, wie Verbräuche Nutzern zugeordnet werden. Die Lösung hängt davon ab, ob Stellplätze Eigentümern, Mietern, Dienstwagen oder wechselnden Nutzern zugeordnet sind. Bei abrechnungsrelevanten Messungen sind die jeweils einschlägigen mess- und eichrechtlichen Anforderungen zu beachten.

6 · Herstellerwahl

Nicht jede Wallbox eignet sich gleich gut für ein wachsendes System

Bei mehreren Ladepunkten werden Lastmanagement, Kommunikationsschnittstellen, Nutzerfreigabe, Messung, Backend-Anbindung, PV-Integration und Erweiterbarkeit wichtig. Wir sind nicht an einen einzelnen Hersteller gebunden und wählen das System passend zum Projekt aus.

7 · § 14a EnWG

Steuerbarkeit bei neuen privaten Ladepunkten mitplanen

Neue nicht öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen können bei einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW unter § 14a EnWG fallen. Bei mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen kann eine Steuerung über ein Energiemanagementsystem sinnvoll sein, das eine gesamthafte Leistungsgrenze innerhalb der Kundenanlage verteilt.

§ 14a ist bei betroffenen Neuanlagen keine freiwillige Option. Anmeldung, technische Vorbereitung und Steuerbarkeit müssen berücksichtigt werden. Eine nicht oder falsch berücksichtigte Verpflichtung kann Nacharbeiten beziehungsweise die Herstellung eines regelkonformen Zustands erforderlich machen. Die Netzentgeltreduzierung ist an die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung gekoppelt. Weitere Folgen hängen vom konkreten Anschluss-, Vertrags- und Anlagenfall ab.
8 · WEG

Technisches Konzept und Beschlussfassung aufeinander abstimmen

Wohnungseigentümer können nach § 20 WEG grundsätzlich angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Über die konkrete Durchführung ist innerhalb der Gemeinschaft zu entscheiden. Hilfreich ist deshalb ein verständliches technisches Konzept mit Ausgangslage, Ausbaustufen, Grundinfrastruktur, Lastmanagement und Messkonzept.

9 · Planung

Was wir prüfen

  • Hausanschluss, Zähleranlage und Verteilungen
  • Gebäudelast und geplante Verbraucher
  • bei Bedarf Lastgangmessung und Netzanalyse
  • heutige und perspektivische Ladepunkte
  • Leitungswege und Platzreserven
  • dynamisches Lastmanagement
  • Mess- und Abrechnungskonzept
  • Nutzerfreigabe und Kommunikation
  • § 14a und Steuerbarkeit
  • PV, Batteriespeicher und Energiemanagement
  • Erweiterbarkeit und Herstellerstrategie
  • Abstimmung mit dem Netzbetreiber

Ladeinfrastruktur für mehrere Stellplätze geplant?

Elektrotechnik Schlenter entwickelt skalierbare Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser, WEG und Gewerbe. Bei umfangreicheren Bestandsanlagen können Lastgang- und Netzmessungen zunächst zeigen, welche Reserven tatsächlich vorhanden sind.

Häufige Fragen

Muss für jede neue Wallbox der Hausanschluss größer werden?

Nein. Das hängt von Gebäudelast, Anschlussleistung, Anzahl und Nutzung der Ladepunkte sowie Lastmanagement ab.

Müssen alle Stellplätze sofort eine Wallbox erhalten?

Nein. Häufig ist eine skalierbare Grundinfrastruktur sinnvoll, an die Ladepunkte nach Bedarf angeschlossen werden.

Kann eine WEG gemeinsames Lastmanagement nutzen?

Ja. Gerade bei mehreren Ladepunkten kann verfügbare Leistung koordiniert verteilt werden.

Welche Wallbox-Marke ist die beste?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Lastmanagement, Abrechnung, Schnittstellen, Nutzerverwaltung, PV-Integration und Erweiterbarkeit bestimmen die passende Lösung.

Rechtliche Einordnung:

Für die konkrete Umsetzung sind insbesondere § 14a EnWG und die Festlegungen der Bundesnetzagentur, das Wohnungseigentumsgesetz sowie die Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers zu prüfen. Mess- und Abrechnungskonzepte sind anhand der konkreten Nutzung gesondert zu bewerten.

Fachbeitrag 06

Nächstes Thema: PV-Eigenverbrauch trotz Abregelung optimieren.

Wie PV, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Wallbox und Energiemanagement zusammenspielen können.

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